1. Firmenname und Sitz: Die exakte Firmenbezeichnung der GmbH sowie derSitz des Hauptgeschäftssitzes müssen im Gesellschaftsvertrag klar angegebenwerden.
2. Gesellschafter: Die Namen und Adressen aller Gesellschafter, die dieGmbH gründen und betreiben werden, müssen im Vertrag festgehalten werden.
3. Stammkapital: Das Stammkapital der GmbH, das von den Gesellschafternzur Gründung einzuzahlen ist, muss im Gesellschaftsvertrag konkret benanntwerden.
4. Geschäftszweck: Der Zweck der GmbH, also die geplanteGeschäftstätigkeit, sollte präzise und eindeutig formuliert werden.
5. Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis: Die Regelungen zurGeschäftsführung und Vertretung der GmbH nach außen hin müssen im Vertragfestgelegt werden.
6. Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung: Der Gesellschaftsvertragsollte Regelungen zur Gesellschafterversammlung und den erforderlichenMehrheiten für Beschlüsse enthalten.
7. Gewinnverteilung und Verlustübernahme: Die Verteilung von Gewinnen unddie Übernahme von Verlusten zwischen den Gesellschaftern müssen im Vertraggeregelt werden.
8. Dauer der Gesellschaft: Der Zeitraum, für den die GmbH gegründet wird(unbestimmte Zeit oder bestimmter Zeitraum), sollte im Gesellschaftsvertragangegeben werden.
9. Sonderregelungen: Der Vertrag kann auch spezifische Sonderregelungenenthalten, die die Beziehung der Gesellschafter untereinander oder bestimmteGeschäftsbedingungen betreffen.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass derGesellschaftsvertrag einer GmbH sorgfältig und juristisch einwandfreiformuliert wird, um potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass professionellerechtliche Beratung bei der Gründung eines Unternehmens unerlässlich ist, umsicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.