Die Türkei macht international Schlagzeilen mit einem ambitionierten Steuerversprechen, und gleichzeitig kursieren Angebote für den türkischen Pass über Investitionen von 400.000 oder 500.000 US-Dollar. Das klingt nach einer attraktiven Gesamtlösung: einziehen, investieren, 20 Jahre steuerfrei leben. Die Realität ist differenzierter. Häufig sind es gerade jene Details, die selten zur Sprache kommen, die darüber entscheiden, ob sich der Schritt für Sie rechnet.

Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Aspekte übersichtlich ein.

Das 20-Jahre-Modell ist angekündigt, aber noch kein geltendes Recht
Im Frühjahr 2026 hat die türkische Regierung ein Steuerpaket vorgestellt, nach dem Personen, die in den vorangegangenen drei Jahren nicht in der Türkei steuerlich ansässig waren, nach ihrem Zuzug 20 Jahre lang keine türkische Steuer auf ausländische Einkünfte zahlen sollen. Erbschaft und Schenkung sollen mit einem Prozent besteuert werden.

Allerdings handelt es sich hierbei um eine politische Ankündigung, nicht um ein verabschiedetes Gesetz. Bis zur tatsächlichen Umsetzung bleiben Form und Details offen. Wer einen kostspieligen und kaum umkehrbaren Wegzug allein auf diese Aussicht stützt, geht ein erhebliches Risiko ein. Empfehlenswert ist eine vorausschauende Planung, die eine schnelle Umsetzung ermöglicht, sobald das Gesetz in Kraft tritt, ohne in der Zwischenzeit irreversible Entscheidungen zu treffen.

Der wahre Kostenpunkt liegt in Deutschland, nicht in der Türkei
Viele Interessenten konzentrieren sich auf die türkischen Vorteile und übersehen den entscheidenden Punkt: Der kostenintensive Schritt ist der Wegzug aus Deutschland selbst. Mit dem Ende von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland greifen Regelungen, die unabhängig vom Zielland und dessen Besteuerung wirken.

Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
Wer an einer Kapitalgesellschaft, etwa einer GmbH, mit mindestens einem Prozent beteiligt ist und in den vergangenen zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war, löst mit dem Wegzug eine fiktive Veräußerung dieser Anteile aus. Folglich werden die stillen Reserven durch die Finanzverwaltung besteuert, als wäre ein Verkauf erfolgt, ohne dass dem Steuerpflichtigen entsprechende Einnahmen zufließen. Seit der Reform 2022 ist die Steuer sofort fällig oder in sieben Jahresraten zu zahlen, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Da die Türkei kein EU- oder EWR-Staat ist, gibt es keine darüber hinausgehenden Erleichterungen. 2026 wurden die Melde- und Verfahrenspflichten zusätzlich verschärft.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG
Gerade die attraktive Steuerbefreiung kann dazu führen, dass Deutschland die Türkei als niedrig besteuertes Gebiet einstuft. Für deutsche Staatsangehörige, die zuvor mindestens fünf der letzten zehn Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren und wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland behalten, bedeutet das: Deutschland kann noch bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug auf bestimmte Einkünfte zugreifen.
Der Vorteil, der die Türkei attraktiv macht, wird somit zum Problem. Wer das nicht mitplant, riskiert unerwartete steuerliche Konsequenzen.

Erbschaft und Schenkungsteuer: die Fünf Jahres Falle
Der angekündigte Steuersatz von einem Prozent auf Erbschaften erscheint attraktiv. Allerdings besteht für deutsche Staatsangehörige die erweiterte unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht noch fünf Jahre nach dem Wegzug fort. In diesem Zeitfenster schützt der türkische Satz nicht vor dem deutschen Zugriff.

Karte zeigt Pfad Deutschland nach Türkei.

Pass, Aufenthalt, Steueransässigkeit: drei verschiedene Dinge
Pass, Aufenthalt und steuerliche Ansässigkeit werden häufig miteinander verwechselt. Den türkischen Pass zu erhalten, ist nicht dasselbe wie steuerlich in der Türkei ansässig zu werden. Die Staatsbürgerschaft und der Aufenthaltstitel werden über die Investition erworben. Ob Sie steuerlich in der Türkei ansässig werden, hängt dagegen davon ab, wo sich Ihr tatsächlicher Lebensmittelpunkt befindet. Die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht endet zudem erst, wenn Sie Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland tatsächlich aufgeben. Eine in Deutschland weiterhin verfügbare Wohnung kann bereits genügen, um unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben, unabhängig davon, wie viele Tage Sie in der Türkei verbringen. Sowohl Deutschland als auch die Türkei verlangen eine tatsächliche persönliche und wirtschaftliche Anbindung; rein formale Gestaltungen reichen regelmäßig nicht aus.

Das Doppelbesteuerungsabkommen schützt, aber nicht grenzenlos
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei regelt die Besteuerungsrechte und bestimmt über Tie-Breaker-Kriterien, wo Sie abkommensrechtlich als ansässig gelten. Allerdings hat es Grenzen: Es kann die Wegzugsbesteuerung nicht aushebeln, weil deren Auslöser zeitlich vor dem Ansässigkeitswechsel liegt. Zudem schützt das Abkommen nur, soweit Sie tatsächlich in der Türkei ansässig sind.

Ein weiteres Risiko: Bei Einkunftsarten, die die Türkei nicht besteuert, entstehen Fragen zu Rückfallregelungen. Diese lassen sich seriös erst beantworten, wenn der endgültige türkische Gesetzestext vorliegt.

Die richtige Reihenfolge ist alles
Aus all dem folgt eine klare Logik für die Praxis: Zuerst wird die deutsche Ausgangslage durchgerechnet und gestaltet – Wegzugsbesteuerung, erweiterte beschränkte Steuerpflicht, die erbschaftsteuerliche Fünf-Jahres-Frist und gegebenenfalls eine Rückkehrabsicht. Erst danach wird die türkische Komponente angesetzt, und zwar als Ergänzung, sobald sie rechtlich belastbar ist. Wer in umgekehrter Reihenfolge vorgeht und sich vom 20-Jahre-Versprechen leiten lässt, riskiert, die teuren deutschen Folgen auszulösen, ohne dass der türkische Vorteil gesichert ist.

Wie BAŞKAN Sie begleitet
Genau diese Verzahnung der deutschen und der türkischen Seite ist unsere Kernkompetenz. Wir sind seit über drei Jahrzehnten auf den deutsch-türkischen und internationalen Steuerraum spezialisiert, beraten auf Deutsch, Türkisch und Englisch und verfolgen die Entwicklungen in beiden Ländern laufend. Wir sagen Ihnen ehrlich, was heute trägt, was noch unter Vorbehalt steht und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten, damit aus einer Idee ein belastbares Konzept wird.

Internationale Steuerplanung beginnt nicht mit dem Zielland, sondern mit der eigenen Ausgangslage. Wenn Sie wissen möchten, was ein Wegzug für Sie konkret bedeutet, stehen wir für ein erstes Gespräch zur Verfügung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.