Präsident Recep Tayyip Erdoğan hat am 24. April 2026 in Istanbul ein umfassendes Steuerpaket vorgestellt. Eine der auffälligsten Maßnahmen: Wer sich neu in der Türkei niederlässt und in den vergangenen drei Jahren dort nicht steuerlich ansässig war, soll 20 Jahre lang keine türkischen Steuern auf seine ausländischen Einkünfte zahlen. Nur Einkünfte, die tatsächlich in der Türkei entstehen, bleiben steuerpflichtig. Zusätzlich wurde ein pauschaler Erbschaft- und Schenkungsteuersatz von einem Prozent angekündigt. Das Gesetzespaket muss noch durch das Parlament.

Viele Einkünfte sind bereits heute steuerfrei

Viele Auslandseinkünfte werden bereits im Ursprungsland besteuert. Wer Mieteinnahmen aus Deutschland oder Dividenden aus Österreich bezieht, zahlt darauf in der Regel dort Steuern. Die Türkei hat zudem mit zahlreichen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, die regeln, welches Land das Besteuerungsrecht hat. In vielen Fällen hätte die Türkei auf solche Einkünfte ohnehin keinen Zugriff gehabt. Ein Teil der angekündigten Steuerfreiheit existiert für viele Menschen also bereits heute, auch ohne die neue Regelung.

Der Mehrwert der neuen Regelung

Der eigentliche Mehrwert liegt vor allem an drei Punkten.

Rechtssicherheit für 20 Jahre. Bisher hing vieles von der Auslegung im Einzelfall ab: welches Doppelbesteuerungsabkommen greift, wie Einkünfte klassifiziert werden, wie die türkische Finanzverwaltung entscheidet. Die neue Regelung legt die Steuerfreiheit auf Auslandseinkünfte gesetzlich fest, für 20 Jahre, ohne Einzelfallprüfung.

Auch im Ursprungsland steuerfreie Einkünfte. Nicht alle Auslandseinkünfte werden dort besteuert, wo sie entstehen. Kapitalgewinne aus bestimmten Transaktionen, Kryptogewinne oder Einnahmen aus Lizenzrechten unterliegen im Ursprungsland häufig keiner Steuer, obwohl die Türkei als Wohnsitzstaat hier bisher hätte besteuern können.

Ein Prozent Erbschaft- und Schenkungsteuer. Dieser Punkt hat nichts mit Doppelbesteuerungsabkommen zu tun. Besonders bei größeren Vermögensübertragungen kann der Unterschied zur regulären Erbschaftsteuer beträchtlich sein.

Eine kurze gesellschaftliche Einordnung

Wer seit Jahren in der Türkei lebt, arbeitet und Steuern zahlt, schaut auf eine solche Regelung naturgemäß anders. Der Eindruck, dass Neuzuzügler systematisch bevorzugt werden, ist nachvollziehbar. Wirtschaftspolitisch ist das Modell dennoch kein Einzelfall: Länder wie Portugal oder Malta setzen seit Jahren auf ähnliche Anreize. Die Logik dahinter ist nicht Ungleichbehandlung, sondern ein Instrument im internationalen Standortwettbewerb. Neue Einwohner sollen Kapital, Konsum und Investitionen mitbringen, die der lokalen Wirtschaft zugutekommen. Ob dieses Kalkül aufgeht, wird die Umsetzung zeigen.

Worauf es bei der eigenen Steuerstruktur ankommt

Viele international tätige Personen haben ihre steuerliche Situation nie systematisch geprüft. Eine GmbH mit deutschem Sitz, obwohl der Inhaber längst im Ausland lebt. Eine Holdingstruktur, die seit Jahren unverändert besteht. Eine deutsche Rente, ein Depot im falschen Land. Jedes Detail für sich ist überschaubar; zusammen oder über Jahre hinweg kann daraus eine erhebliche Mehrbelastung entstehen.

Internationale Steuerplanung bedeutet, legale Instrumente wie Doppelbesteuerungsabkommen, Holdingstrukturen oder Wohnsitzgestaltung vorausschauend zu nutzen; nicht reaktiv, sondern als Teil einer durchdachten Gesamtstrategie. Die Türkei liefert gerade einen Anlass, diese Frage neu zu stellen.

Türkisches Parlament während der Beratung über die 20-Jahres-Steuerregelung.

Die 20-Jahre-Regelung setzt ein klares Signal im internationalen Steuerwettbewerb. Viele Details sind noch offen, die Umsetzung wird zeigen, was konkret daraus wird. Für wen sie tatsächlich interessant ist, entscheidet die individuelle Situation. Die entscheidende Frage ist selten der Wohnort, sondern ob die eigene Steuerstruktur noch zur Realität passt.

Häufige Fragen zur 20-Jahres-Steuerregelung Deutschland–Türkei

Was ist die 20-Jahres-Steuerregelung Deutschland–Türkei?

Gemeint ist das am 24. April 2026 angekündigte türkische Steuerpaket: Wer in den drei Jahren vor dem Zuzug nicht in der Türkei steuerlich ansässig war, soll dort 20 Jahre lang keine Steuer auf ausländische Einkünfte zahlen. Hinzu kommt ein pauschaler Erbschaft- und Schenkungsteuersatz von einem Prozent. Das Paket muss noch durch das Parlament.

Wie lange muss man in Deutschland gearbeitet haben, um steuerfrei zu sein?

Hier liegt ein verbreitetes Missverständnis: Die „20 Jahre“ sind die Dauer der türkischen Steuerfreiheit nach dem Zuzug, nicht eine bestimmte Anzahl von Arbeitsjahren in Deutschland. Eine deutsche Arbeits- oder Wartezeit ist keine Voraussetzung. Entscheidend ist allein, dass Sie in den drei Jahren zuvor nicht in der Türkei steuerlich ansässig waren.

Wie BAŞKAN Sie begleitet

Genau die vorausschauende Verzahnung Ihrer internationalen Steuerstruktur ist die Stärke von BAŞKAN Steuerberatung. Als Steuerberater für deutsch-türkische und international tätige Mandanten sind wir seit über drei Jahrzehnten auf diesen Steuerraum spezialisiert, beraten auf Deutsch, Türkisch und Englisch und verfolgen die Entwicklungen in beiden Ländern laufend. In einem ersten Gespräch sehen wir uns Ihre aktuelle Struktur an und ordnen ein, ob sie noch zur heutigen Realität passt und was die angekündigte Regelung konkret für Sie bedeuten könnte.

Mehr dazu auf unserer Seite: 20 Jahre Steuerfreiheit – informieren Sie sich jetzt. Wenn Sie wissen möchten, was das für Sie bedeutet, stehen wir für ein erstes Gespräch zur Verfügung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.