Präsident Recep Tayyip Erdoğan hat am 24. April 2026 in Istanbul ein umfassendes Steuerpaket vorgestellt. Eine der auffälligsten Maßnahmen: Wer sich neu in der Türkei niederlässt und in den vergangenen drei Jahren dort nicht steuerlich ansässig war, soll 20 Jahre lang keine türkischen Steuern auf seine ausländischen Einkünfte zahlen. Nur Einkünfte, die tatsächlich in der Türkei entstehen, bleiben steuerpflichtig. Zusätzlich wurde ein pauschaler Erbschaft- und Schenkungsteuersatz von einem Prozent angekündigt. Das Gesetzespaket muss noch durch das Parlament.
Viele Auslandseinkünfte werden bereits im Ursprungsland besteuert. Wer Mieteinnahmen aus Deutschland oder Dividenden aus Österreich bezieht, zahlt darauf in der Regel dort Steuern. Die Türkei hat zudem mit zahlreichen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Diese regeln, welches Land das Besteuerungsrecht hat. In vielen Fällen hätte die Türkei auf solche Einkünfte ohnehin keinen Zugriff gehabt.
Ein Teil der angekündigten Steuerfreiheit existiert für viele Menschen also bereits heute, auch ohne die neue Regelung.
Der Mehrwert der neuen Regelung liegt vor allem an drei Punkten.
Erstens schafft sie Rechtssicherheit. Bisher hing vieles von der Auslegung im Einzelfall ab; welches DBA greift, wie Einkünfte klassifiziert werden, wie die türkische Finanzverwaltung entscheidet. Die neue Regelung legt die Steuerfreiheit auf Auslandseinkünfte gesetzlich fest, für 20 Jahre, ohne Einzelfallprüfung.
Zweitens erfasst sie Einkünfte, die im Ursprungsland steuerfrei sind. Nicht alle Auslandseinkünfte werden automatisch dort besteuert, wo sie entstehen. Kapitalgewinne aus bestimmten Transaktionen, Kryptogewinne oder Einnahmen aus Lizenzrechten unterliegen im Ursprungsland häufig keiner Steuer, obwohl die Türkei als Wohnsitzstaat hier bisher hätte besteuern können.
Drittens ist da die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Ein Prozent pauschal ist ein eigenständiger Vorteil, der nichts mit Doppelbesteuerungsabkommen zu tun hat. Besonders bei größeren Vermögensübertragungen kann der Unterschied zur regulären Erbschaftsteuer beträchtlich sein.
Eine kurze gesellschaftliche Einordnung
Wer seit Jahren in der Türkei lebt, arbeitet und Steuern zahlt, schaut auf eine solche Regelung naturgemäß anders. Der Eindruck, dass Neuzuzügler systematisch bevorzugt werden, ist nachvollziehbar. Wirtschaftspolitisch ist das Modell dennoch kein Einzelfall: Länder wie Portugal oder Malta setzen seit Jahren auf ähnliche Anreize. Die Logik dahinter ist nicht Ungleichbehandlung, sondern ein Instrument im internationalen Standortwettbewerb. Neue Einwohner sollen Kapital, Konsum und Investitionen mitbringen, die der lokalen Wirtschaft zugutekommen. Ob dieses Kalkül aufgeht, wird die Umsetzung zeigen.
Wer die eigene Steuersituation versteht, kann sie gestalten. Darin liegt der eigentliche Mehrwert internationaler Steuerplanung.
Viele international tätige Personen haben ihre steuerliche Situation nie systematisch geprüft. Eine GmbH mit deutschem Sitz, obwohl der Inhaber längst im Ausland lebt. Eine Holdingstruktur, die seit Jahren unverändert besteht. Ein Depot im falschen Land. Jedes Detail für sich ist überschaubar; zusammen oder über Jahre hinweg kann daraus eine erhebliche Mehrbelastung entstehen.
Internationale Steuerplanung bedeutet, legale Instrumente wie Doppelbesteuerungsabkommen, Holdingstrukturen oder Wohnsitzgestaltung vorausschauend zu nutzen; nicht reaktiv, sondern als Teil einer durchdachten Gesamtstrategie. Die Türkei liefert gerade einen Anlass, diese Frage neu zu stellen.

Die 20-Jahre-Regelung setzt ein klares Signal im internationalen Steuerwettbewerb. Viele Details sind noch offen, die Umsetzung wird zeigen, was konkret daraus wird. Für wen sie tatsächlich interessant ist, entscheidet die individuelle Situation.
Die entscheidende Frage ist selten der Wohnort, sondern ob die eigene Steuerstruktur noch zur Realität passt.
Sie möchten wissen, ob Ihre Struktur noch zeitgemäß ist? Sprechen Sie uns an. In einem ersten Gespräch analysieren wir gemeinsam Ihre aktuelle Struktur und zeigen Ihnen, wo konkreter Handlungsbedarf besteht und welche Möglichkeiten sich für Sie ergeben.