Firma in der Türkei gründen · 20 Jahre steuerfrei · BAŞKAN Steuerberatung
in Kraft seit dem 04. Juni 2026

Am 21. Mai 2026 hat das türkische Parlament die 20-jährige Steuerbefreiung auf Auslandseinkünfte verabschiedet. Das Zeitfenster für die Planung ist jetzt offen. Was das Gesetz wirklich bedeutet →

Firmengründung · Steuern · Wegzug

Ihr Unternehmen in der Türkei, richtig aufgesetzt.

Von der Firmengründung über die neue 20-jährige Steuerbefreiung bis zur Wegzugsbesteuerung, die Sie nicht überspringen dürfen — wir begleiten den gesamten Schritt aus einer Hand. Ein fester Ansprechpartner, der Sie durch jeden Schritt der Gründung begleitet.

30+
Jahre Erfahrung
3
Sprachen, ein Team
1
Ansprechpartner
🇩🇪
Berlin
🇹🇷
İstanbul
20 Jahre Befreiung · 0 % auf Auslandseinkünfte

Eine Firma in der Türkei zu gründen ist nicht ein Schritt.

Es sind Firmengründung, steuerliche Registrierung, Buchhaltung, Banking, Ansässigkeit — und auf deutscher Seite die Wegzugsbesteuerung, die maßgeblichen Einfluss darauf haben kann, ob sich der Schritt wirtschaftlich lohnt. Wir übernehmen alles und tragen die Verantwortung auf beiden Seiten der Grenze.

01

Firmengründung

Die richtige Gesellschaftsform für Ihr Vorhaben — Kapitalgesellschaft, Aktiengesellschaft oder Zweigniederlassung Ihrer deutschen Gesellschaft — korrekt gegründet und eingetragen, beim ersten Mal.

  • Ltd. Şti., A.Ş. oder Zweigniederlassung
  • Steuernummer & Handelsregistereintrag
  • Notar, Satzung & Kapitaleinlage
02

Ansässigkeit & die 20-Jahres-Befreiung

Die Befreiung gilt nicht automatisch. Wir prüfen, ob Sie qualifizieren, strukturieren den Wegzug entsprechend und übernehmen die türkischen Meldungen, damit Auslandseinkünfte über die volle Laufzeit befreit bleiben.

  • Prüfung anhand der 3-Jahres-Regel
  • Anmeldung der Ansässigkeit & Reihenfolge
  • Laufende türkische Steuer-Compliance
03

Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)

Vor dem Wegzug ist § 6 AStG zu prüfen. Stille Reserven Ihrer deutschen Beteiligungen können beim Wegzug aufgedeckt werden. Wir modellieren das Risiko, bevor eine Entscheidung fällt.

  • Modellierung der § 6 AStG-Belastung
  • DBA- & Stundungsanalyse
  • Strukturierung vor dem Wegzug
04

Buchhaltung, Lohn & KDV

Sobald die Firma läuft, muss sie compliant bleiben. Wir führen die Bücher, reichen die KDV-Erklärungen ein und übernehmen die Lohnabrechnung — nach türkischem Standard, an Sie auf Deutsch oder Englisch berichtet.

  • Laufende Buchhaltung
  • KDV-Registrierung (USt) & Meldungen
  • Lohn & Sozialversicherung
05

Banking & Verwaltung

Eine Firma ohne funktionierendes Bankkonto ist eine Hülle. Wir koordinieren die lokalen Bankbeziehungen und die Verwaltung, damit das Unternehmen betriebsbereit ist — nicht nur registriert.

  • Geschäfts- & Privatkonten
  • Verwaltung & Registrierungen
  • Laufende Vertretung vor Ort
06

Vermögensrückführung (Varlık Barışı)

Die Amnestie 2026 erlaubt die Deklaration von im Ausland gehaltenem Vermögen zu einem reduzierten Satz, geschützt vor Prüfung — aber das Fenster schließt am 31. Juli 2027. Wir übernehmen die Anmeldung von A bis Z.

  • Deklaration über türkische Banken
  • Satzoptimierung nach Haltedauer
  • Transfer innerhalb der gesetzlichen Frist nach Meldung
Jede Ausgangslage ist anders. Kennen Sie Ihre? Ein erstes Gespräch klärt, was für Sie gilt — und was nicht. Unverbindlich.
Beratung vereinbaren

Was das Gesetz wirklich bedeutet — und was nicht

in Kraft seit dem 04. Juni 2026

Eine 20-jährige Befreiung auf Auslandseinkünfte — echt, erheblich und an Bedingungen geknüpft.

Die türkische Nationalversammlung hat das Steueranreizpaket im Mai 2026 verabschiedet. Mit der Veröffentlichung des Gesetzes Nr. 7582 im türkischen Amtsblatt (Resmî Gazete Nr. 33270) am 4. Juni 2026 ist die Regelung offiziell in Kraft getreten. Die Steuerbefreiung wurde als neuer Artikel (mükerrer Madde 20/D) in das türkische Einkommensteuergesetz aufgenommen und gilt für Personen, die ab dem 1. Januar 2026 in der Türkei ansässig werden.

Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, zahlen 20 Jahre lang keine türkische Steuer auf Auslandseinkünfte, und diese Einkünfte erscheinen nicht einmal mehr in der türkischen Erklärung. Aber „qualifizierend" hat Gewicht — die Bedingungen und die deutschen Steuerfolgen des Wegzugs entscheiden, ob der Vorteil Ihnen zusteht.

§ 6 AStG — die deutsche Wegzugsbesteuerung

Bei bestimmten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften kann ein Wegzug die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG auslösen. Stille Reserven auf GmbH-Beteiligungen und qualifizierende Vermögenswerte werden beim Wegzug aufgedeckt.

Das DBA Deutschland-Türkei von 2011 regelt die Besteuerungsrechte nach dem Wegzug — beseitigt aber die deutsche Wegzugsbesteuerung nicht. Diese Analyse muss vor der Entscheidung erfolgen, nicht danach.

Einkommensteuer — die Kernmaßnahmen

20 Jahre Befreiung auf AuslandseinkünfteDividenden, Mieteinnahmen, ausländische Unternehmensgewinne und Veräußerungsgewinne — 20 Jahre nach Wegzug vollständig befreit und nicht mehr in der türkischen Erklärung anzugeben.
Bedingung: 3 Kalenderjahre ohne AnsässigkeitSie qualifizieren nur, wenn Sie in den drei Kalenderjahren vor dem Wegzug weder ansässig noch in der Türkei steuerpflichtig waren. Wichtig: Eine frühere beschränkte Steuerpflicht — etwa durch Mieteinnahmen aus einer Immobilie in der Türkei oder Kapitalerträge — ist unschädlich und schließt die Befreiung nicht aus.
Türkische Einkünfte bleiben steuerpflichtigWährend der Befreiung gelten die normalen türkischen Sätze (15–40 %) auf in der Türkei erzielte Einkünfte.
1 % Erbschaft- & SchenkungsteuerEin reduzierter Einheitssatz für Qualifizierende, gegenüber den derzeitigen progressiven 1–30 %.

Auslandsvermögen — Amnestie, Frist 31. Juli 2027

Amnestie für Offshore-VermögenIm Ausland gehaltenes Bargeld, Gold, Devisen und Wertpapiere können über türkische Banken oder Broker deklariert werden. Deklaration bis 31. Juli 2027, Transfer innerhalb der gesetzlichen Frist nach Meldung. Der Satz richtet sich nach der Haltedauer — 0 % bei fünf Jahren, bis zu 5 % bei sofortiger Entnahme. Deklarierte Beträge sind vor Prüfung geschützt.

Körperschaftsteuer — das Paket

12,5 % Körperschaftsteuer für ProduzentenDer allgemeine Satz wird für produzierende Unternehmen von 25 % auf 12,5 % halbiert - anwendbar ab dem Veranlagungszeitraum 2027.
95 %-Abzug für Auslandshandel95 %-Abzug der Gewinne aus Transithandel und qualifizierten Dienstleistungszentren von der Bemessungsgrundlage.
Istanbul Finanzzentrum — erweiterte Begünstigung 100 % Abzug für Transithandel und qualifizierte Dienstleistungszentren im IFC und in bestimmten Industriezonen (außerhalb: 95 %), anwendbar für 20 Wirtschaftsjahre ab Aufnahme der Tätigkeit.

Die ehrliche Einschränkung: Die ehrliche Einschränkung: Der Vorteil ist groß, aber nicht universell. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, wie das DBA von 2011 die Besteuerungsrechte verteilt und was § 6 AStG beim Wegzug kostet — das sind individuelle Fragen. Genau diese beantworten wir, bevor Sie sich festlegen.

Vier Schritte, ein Ansprechpartner.

Keine Weitergabe an ein Netzwerk, das Sie nie zu Gesicht bekommen. Dieselbe Person, die Ihren Fall prüft, führt ihn bis zur laufenden Firma.

SCHRITT 01

Prüfung

Wir kartieren Ihre Lage auf beiden Seiten — Anspruch auf die Befreiung und Ihre Wegzugsbesteuerung. Sie erhalten ein klares Ja, Nein oder „so viel kostet es".

SCHRITT 02

Struktur

Wir gestalten den Schritt: die richtige Gesellschaft, die richtige Reihenfolge, das richtige Timing — damit der Vorteil hält und die deutsche Seite belastbar ist.

SCHRITT 03

Aufbau

Gründung, Registrierung, Banking und Ansässigkeit. Die türkischen Grundlagen erledigen und koordinieren wir selbst.

SCHRITT 04

Betrieb

Laufende Buchhaltung, Lohn, KDV und Reporting — auf Deutsch oder Englisch — damit die Firma compliant bleibt, ohne Ihre tägliche Aufmerksamkeit.

Die Türkei gegen die Alternativen

Wir versprechen nicht zu viel. Die türkische Steuerbefreiung schlägt Dubai nicht beim Spitzensatz — keine zeitlich befristete Befreiung kann mit einer dauerhaften Null auf alle persönlichen Einkünfte mithalten. Was sie bietet, ist ein anderes Angebot: eine erhebliche Befreiung ohne Jahresgebühr, ohne Mindestinvestition, mit europäischer Nähe und — für Mandanten mit Deutschland-Bezug — einer kulturellen und sprachlichen Vertrautheit, die andere Jurisdiktionen nicht bieten.

Und welche Jurisdiktion Sie auch wählen: Jede in Deutschland steuerpflichtige Person unterliegt der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Ein Wegzug nach Dubai, Lissabon oder İstanbul löst dieselbe deutsche Analyse aus. Genau dieses Gespräch — und die anschließende Strukturierung — führen wir von beiden Seiten.

VAE / DubaiIn Kraft
0 %
Alle persönlichen Einkünfte — dauerhaft, keine Befristung
Einkommensteuer0 % — keine
Veräußerungsgewinne0 %
Erbschaft / Schenkung0 %
Körperschaftsteuer9 % (>AED 375k); Freizonen 0 %
JahresgebührKeine
BefristungKeine — dauerhaft
MindestinvestitionAED 2 Mio. (~€500k) Golden Visa
DBA-Netz138+ Länder

Der Maßstab. Dauerhaft, umfassend, keine Jahresgebühr. Zugang erfordert erhebliche Investition. Deutsche Wegzugsbesteuerung gilt weiterhin.

Für wen ist die türkische Steuerbefreiung das Richtige?

Sie ist nicht für jeden die richtige Antwort — aber für bestimmte Profile überzeugender als jede Alternative.

Rückkehrer mit Deutschland-Bezug

Wer seit mindestens drei Jahren im Ausland lebt und nun einen Umzug in die Türkei erwägt. Die 20-Jahres-Befreiung verändert die Rechnung eines Wegzugs vollständig — Auslandseinkünfte bleiben zwei Jahrzehnte befreit.

Vermögende Europäer mit Nähe-Bedürfnis

Hochvermögende, die einen Steuervorteil wollen, ohne in den Golf zu ziehen. Die Türkei ist 3,5 Flugstunden von Berlin entfernt — ohne Mindestinvestition.

Gründer & internationale Investoren

Die türkische Staatsbürgerschaft durch Investition ($400k) war bislang vor allem ein Pass. Das neue Gesetz gibt ihr erstmals eine echte steuerplanerische Dimension.

Ein Ansprechpartner für beide Seiten.

Es geht nicht darum, ob lokale Fachleute in der Türkei eingebunden sind — bei komplexen Mandaten ist das normal. Es geht darum, wer koordiniert und wer für das Ergebnis geradesteht. Bei uns ist das immer dieselbe Person.

Berlin — deutsche Kanzlei

Über drei Jahrzehnte Steuerberatung, zugelassen bei der Steuerberaterkammer Berlin. Vollständige deutsche Compliance, Strukturierung und Planung für lokal und international tätige Mandanten.

  • Vollständige deutsche Steuer-Compliance
  • GmbH- / UG-Gründung & Beratung
  • Unternehmenszuwanderung, § 21 AufenthG
  • Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)

Türkei — von uns koordiniert

Für die türkische Seite arbeiten wir mit geprüften lokalen Fachleuten — und koordinieren diese Arbeit selbst. Kein Mandant wird an Fremde weitergereicht.

  • Firmengründung & Registrierung
  • Türkische Steuer-Compliance & KDV
  • Buchhaltung, Lohn, Banking
  • Beratung zum neuen Steuergesetz

Drei Sprachen, keine Lücken

Beratung auf Deutsch, Türkisch und Englisch auf gleichem Niveau. Auf beiden Seiten des Wegzugs fließend zu kommunizieren ist keine Selbstverständlichkeit — bei uns ist es Standard.

  • Deutsch — primäre Arbeitssprache
  • Türkisch — muttersprachliche Beratung
  • Englisch — internationale Kapazität
  • Kulturelle Souveränität in beiden Märkten
Türkische Staatsbürgerschaft

Und wenn Sie den Pass wollen — beide Wege, sauber gemacht.

Die Staatsbürgerschaft durch Investition ist eine Sache für sich — rechtlich getrennt von der Steuerbefreiung und schon heute verfügbar. Wer den türkischen Pass will — aus Mobilitätsgründen oder aus Überzeugung — hat zwei etablierte Wege. Wir führen den Prozess und halten ihn sauber gegen Ihre deutsche Position.

Häufigster Weg
Immobilienkauf
$400.000+

Erwerb qualifizierender Immobilien im Wert von mindestens 400.000 US-Dollar — eine der niedrigsten Schwellen unter den großen Staatsbürgerschaftsprogrammen weltweit. Mieteinnahmen während der Haltefrist sind zulässig.

  • Mindestinvestition400.000 USD
  • Haltefrist3 Jahre
  • MieteinnahmenZulässig
  • BearbeitungTypisch 3–6 Monate
Bankeinlage
$500.000+

Einlage von 500.000 US-Dollar bei einer türkischen Bank, in türkische Lira umgetauscht und drei Jahre gehalten. Die Einlage ist verzinst; das Kapital wird nach Ablauf der Frist zurückgeführt.

  • Mindesteinlage500.000 USD
  • Haltefrist3 Jahre
  • VerzinsungJa, über die Laufzeit
  • KapitalRückführung nach Frist
Wer ist eingeschlossen?

Beide Wege schließen Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren ein. Eltern, volljährige Kinder und Geschwister sind nicht erfasst.

Ihren Weg besprechen

Der Pass kauft Aufenthalt und Mobilität — nicht die 20-jährige Steuerbefreiung und nicht die Lösung der deutschen Wegzugsbesteuerung. Das sind drei getrennte Themen, die nur im Marketing zu einem Paket verschmelzen. Wir bearbeiten alle drei, damit sie nicht kollidieren. Investitionssummen und Verfahren können sich ändern; maßgeblich ist der Stand zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.

Finden Sie heraus, wie der Schritt für Sie wirklich aussieht.

Ein Gespräch sagt Ihnen, ob Sie qualifizieren, was die deutsche Seite kostet und was die Gründung umfasst. Klare Antworten, unverbindlich, in Ihrer Wunschsprache.

Deutsch · Türkçe · English — das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.