Was ist ein Prüfungsbericht ?

Ein Prüfungsbericht ist ein Dokument, das wichtige Informationen zu Ihrer finanziellen Bewertung enthält und als Nachweis für Ihren finanziellen Status dient.
Wofür wird ein Prüfungsbericht benötigt ?

Ein Prüfungsbericht wird oft benötigt, um verschiedene Anträge beim LABO Berlin zu unterstützen. Zu den häufigsten Verwendungszwecken gehören.

Visaanträge: Wenn Sie beabsichtigen, nach Deutschland zu reisen und ein Visum benötigen, ist ein Prüfungsbericht oft eine Voraussetzung, um Ihre Qualifikationen oder Ihre finanzielle Situation nachzuweisen.

Aufenthaltsgenehmigungen: Für ausländische Bürger, die länger in Berlin bleiben möchten, ist ein Prüfungsbericht oft notwendig, um Ihren Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung zu begründen.

Arbeitsgenehmigungen: Wenn Sie in Berlin arbeiten möchten, kann ein Prüfungsbericht erforderlich sein, um Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten nachzuweisen.

Staatsbürgerschaftsanträge: Bei Anträgen auf die deutsche Staatsbürgerschaft kann ein Prüfungsbericht eine wichtige Rolle spielen, um Ihre Integration und Ihren Beitrag zur Gesellschaft zu bewerten.

Wie erhalten Sie einen Prüfungsbericht?

Um einen Prüfungsbericht zu erhalten, müssen Sie in der Regel bestimmte Prüfungen oder Verfahren erfolgreich abschließen. Dafür benötigen wir folgende Unterlagen

1.Das Anforderungsschreiben der Ausländerbehörde (mit Bearbeitungsnummer).

2.Die Steuerbescheide der letzten drei Jahre (sofern vorhanden).

3.Ihre letzte Steuererklärung (voraussichtlich für das Jahr 2014).

4.Die Versicherungspolicen Ihrer Krankenversicherung und Rentenversicherung.

5.Kontoauszüge, aus denen ersichtlich ist, dass Sie Beiträge an Ihre Krankenversicherung und Rentenversicherung gezahlt haben.

Arbeitnehmertätigkeit

Wir benötigen möglicherweise auch die Jahreslohnsteuerbescheinigungen der letzten drei Jahre sowie sämtliche Gehaltsabrechnungen des aktuellen Jahres.

Niederlassungserlaubnis für Selbstständige oder Gesellschafter-Geschäftsführer

Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis als Selbstständiger oder Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH beantragen, müssen Sie uns die Jahresabschlüsse oder Gewinnermittlungen der letzten drei Jahre sowie die betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) des aktuellen Geschäftsjahres zur Prüfung vorlegen.

Zusätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen

1.Einen aktuellen Handelsregisterauszug.

2.Kopien der Gewerbeanmeldung und der Gewerbeummeldungen.

3.Das Original der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.

Freiberufler

Für Freiberufler, die eine Prüfung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde benötigen, sind auch die Kontoauszüge erforderlich, aus denen Ihre Honorareinnahmen ersichtlich sind.

Wir stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie die erforderlichen finanziellen Unterlagen korrekt und fristgerecht bei den entsprechenden Behörden einreichen. Bei Fragen oder für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.