Warum ist die GmbH für die große Mehrheit der deutschen Unternehmen gegenüber der AG vorzuziehen ?

Die Mehrheit der deutschen Unternehmen bevorzugt es, ihre Unternehmen als GmbH statt als AG zu strukturieren. In diesem Artikel werden wir untersuchen, warum deutsche Unternehmen in der Regel die GmbH bevorzugen, wobei der Fokus auf den wesentlichen Unterschieden zwischen GmbH und AG liegt.

In den meisten europäischen Rechtsordnungen gibt es zwei Hauptformen der Kapitalgesellschaft: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). In der Regel ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung beliebter, aber auch die Aktiengesellschaft ist relativ häufig anzutreffen. So liegt die Zahl der Aktiengesellschaften in europäischen Ländern wie Frankreich, der Schweiz und der Türkei bei über 100.000, während die Zahl der AGs in Deutschland nicht einmal 20.000 erreicht. Andererseits ist die GmbH weitaus beliebter. In Deutschland gibt es mehr als eine Million GmbHs.

Der Grund für die große Diskrepanz zwischen der Zahl der AGs und der GmbHs liegt in der besonderen rechtlichen Infrastruktur des Gesellschaftsrechts in Deutschland. In den meisten europäischen Rechtsordnungen finden sich die wichtigsten gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen in einem umfassenden Gesellschaftsrecht. Deutschland hingegen verfügt über eine Vielzahl von Rechtsinstrumenten zur Regulierung von Unternehmen. Die GmbH wird durch das GmbH-Gesetz geregelt, die AG durch das Aktiengesetz. Die sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in diesen beiden Gesetzen erklären, warum die GmbH für die meisten deutschen Unternehmen besser geeignet ist als die AG.

  1. Flexibilität: § 23 Abs. 5 des Aktiengesetzes schränkt die Satzung einer AG ein,da er Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nur zulässt, wenn dasGesetz dies ausdrücklich erlaubt. Die GmbH hat dagegen mehrGestaltungsfreiheit, sie kann ihre Satzung auf die spezifischen Bedürfnisse undZiele des Unternehmens zuschneiden. Eine GmbH kann auch leichterÄnderungen am Stammkapital, an den Gesellschaftern und an derGeschäftsführung vornehmen als eine AG, die strengere Regeln und Verfahreneinhalten muss.
  2. Kosten: Das für die Gründung einer GmbH erforderliche Stammkapital beträgt25.000 €, während für eine AG 50.000 € erforderlich sind. Die Gründung und derBetrieb einer GmbH sind auch einfacher und kostengünstiger, da dieOffenlegungs- und Berichtspflichten einer GmbH nicht so kompliziert sind wie dieeiner AG.
  3. Kontrolle: Die standardmäßigen Managementstrukturen einer GmbH und einerAG sind grundlegend verschieden. Die AG hat ein zweistufiges Führungssystem,das aus einem Vorstand und einem Aufsichtsrat besteht. Der Vorstand ist für dieLeitung des Unternehmens verantwortlich, während der Aufsichtsrat für dieÜberwachung der Unternehmensführung zuständig ist. Eine der Hauptfunktionendes Aufsichtsrats ist sein Vetorecht gegenüber den Entscheidungen desVorstands durch Beschluss. Es besteht eine strikte Trennung zwischen denbeiden Organen, da der Vorstand seine Aufgaben nicht an den Aufsichtsratdelegieren kann. Auch kann ein Mitglied des einen Organs nicht Mitglied desanderen sein. Die Aktionäre haben nur begrenzten Einfluss auf die Führung einerAG, da sie nur über die beiden Vorstände oder die Hauptversammlung Einflussauf die Führung des Unternehmens nehmen können. Dieses gesetzlichvorgeschriebene Führungsschema kann nicht geändert werden. Die GmbH hateine sehr viel flexiblere Führungsstruktur und unterliegt nicht dem obligatorischenzweistufigen Führungssystem wie die AG. Die Standardkontrollstruktur bestehtdarin, dass die Gesellschafter den Geschäftsführern Weisungen erteilen. Wennsie dies wünschen, können die Gesellschafter in das Tagesgeschäft desUnternehmens eingreifen.
  4. Privatsphäre: Eine GmbH kann ihre Angelegenheiten im Vergleich zu einer AGbesser geheim halten. Die Veröffentlichungspflichten für die GmbH sind imVergleich dazu nicht so hoch.
  5. Übertragbarkeit von Aktien: Eine GmbH und eine AG haben unterschiedlicheGrade der Übertragbarkeit von Aktien. Ein GmbH-Anteil ist nicht frei übertragbar,da er die Zustimmung der anderen Gesellschafter der Gesellschaft erfordert unddie Übertragung notariell beglaubigt und im Handelsregister eingetragen werdenmuss. Eine AG-Aktie ist dagegen leichter übertragbar, da sie durch eineneinfachen Vertrag oder durch den Handel an der Börse übertragen werden kann,wenn das Unternehmen börsennotiert ist. Eine AG-Aktie kann auch inverschiedenen Formen ausgegeben werden, z. B. als Inhaberaktie, Namensaktieoder Vorzugsaktie, mit denen unterschiedliche Rechte und Privilegien verbundensein können.

Wie man sieht, ist die GmbH im Vergleich zur AG eine viel flexiblere und vielseitigereStruktur. Obwohl die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in vielen Rechtsordnungeneher für kleine und mittlere Unternehmen geeignet ist, ist die GmbH eine universelleinsetzbare Struktur, die für nahezu jede Situation geeignet ist. Manchmal wählen sogarUnternehmen mit Hunderttausenden von Mitarbeitern und zehn Milliarden Umsatz dieGmbH-Form.